Erdbestattung Mönchengladbach
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg aus zersetzbarem Material, auf einem Friedhof beigesetzt.
Dazu sind verschiedene Grabarten möglich:
stehen grundsätzlich nur für die Bestattung eines Verstorbenen für die
Dauer einer Ruhefrist zur Verfügung. Daraus folgt, dass die Reihen-
Grabstätte aus nur einem Grab besteht. Diese Grabstätten werden
zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt. Eine Verlängerung
der Nutzungszeit über eine Ruhefrist hinaus ist ebenso unmöglich
wie der Erwerb bereits zu Lebzeiten.
werden oft auch als Familiengrabstätten bezeichnet.
Eine Wahlgrabstätte kann aus einem oder mehreren Gräbern bestehen.
Die beiden wichtigsten Eigenschaften sind, dass das Nutzungsrecht
nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden kann und das in der
Grabstätte mehrere Personen bestattet werden können.
Diese Grabstätte können Sie sich auch zu Lebzeiten selber aussuchen.
sind pflegefreie Gräber die vom Friedhofspersonal betreut werden.
Diese Gräber kann man sich zu Lebzeiten nicht aussuchen und können
auch nicht verlängert werden. Diese Grabstätten bestehen nur aus
einem Grab und werden zeitlich und räumlich nach der Reihe belegt.
Feuerbestattung Mönchengladbach
Bei einer Feuerbestattung wir der Verstorbene in einen Sarg gebettet und anschließend in einem Krematorium eingeäschert. Nach der Kremation wir die Asche zur weiteren Bestattung in eine Kapsel gefüllt, die dann in einer von Ihnen ausgesuchten Schmuckurne beigesetzt wird.
Dazu sind verschiedene Bestattungsarten möglich:
Bei dieser Grabart darf grundsätzlich nur eine Urne bestattet werden.
Diese Grabstätten werden zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit über eine Ruhefrist hinaus ist
ebenso unmöglich wie der Erwerb bereits zu Lebzeiten.
Nur bei dieser Grabart kann eine Verlängerung nach der
Nutzungszeit erfolgen. Sie können sich zwischen zwei oder vier
Beisetzungsmöglichkeiten entscheiden. Diese Grabstätte können
Sie sich zu Lebzeiten in dem dafür vorgesehenen Feld aussuchen.
In der Grabeskirche dürfen grundsätzlich nur Urnenbeisetzungen
durchgeführt werden. Dort können alle Personen, die sich ein
Begräbnis in einer Kirche wünschen bestattet werden.
Sie können zwischen einer Einzelgrabstätte oder auch einer
Gemeinschatfsgrabstätte (Doppel- und Familiengrabstätte)
entscheiden. Bei einer Gemeinschaftsgrabstätte findet jeweils eine
Urne mit zusammenhängende Urnenplätzen ihre Aufnahme statt.
Dazu gibt es verschiedene Kategorien.
Bei einer Seebestattung ist immer die Voraussetzung einer
Einäscherung des Verstorbenen. Die dafür vorgesehene
wasserlösliche Urne wird bei einer Trauerfeier auf Wunsch mit
Angehörigen oder anonym auf See versenkt.
Bei einer anonymen Bestattung werden auf jegliche Namenshinweise
auf der Grabstelle verzichtet. Dazu wird auch nicht der Ort oder die
Uhrzeit der Beisetzung gegenüber den Angehörigen bekannt gegeben.
Diese Bestattungsart kann nur statt finden wenn zu Lebzeiten dies
schriftlich bestimmt wurde.
Bisher ist in Deutschland das Verstreuen der Asche in der freien
Natur wegen dem
Friedhofsgesetzt oder zwang nicht erlaubt. Doch es besteht die
Möglichkeit in Holland
die Asche auf dem Krematoriumsgelände zu Verstreuen, auf
Wunsch im Beisein der Angehörigen. Jedoch sind Asche
Verstreuungen in einigen Teilen Deutschlands seit geringer
Zeit und auf bestimmten Friedhöfen erlaubt.
Für die Waldbestattung bieten einige Friedhöfe bestimmte
Waldgräber an, in dem ein Sarg
und mehrere Urnen beigesetzt werden können.
Bei der Baumbestattung wird die Asche direkt im Wurzelbereich
eines Baumes bestattet.